Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Quelle: BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)
Baldrianwurzel, TE mit Ethanol/Ethanol-Wasser (%-Angaben); Hopfenzapfen, TE mit Ethanol/Ethanol-Wasser (%-Angaben); Passionsblumenkrauttrockenextrakt ' ((Ethanol/Ethanol-Wasser))
Dr. Gerhard Mann chem.-pharm. Fabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung (3013807)
Valerian root, TE with Ethanol/Ethanol-water (%), hop cones, TE with Ethanol/Ethanol-water (%), passion flower herb dry extract '
überzogene Tablette
Teil 1 - überzogene Tablette; Baldrianwurzel, TE mit Ethanol/Ethanol-Wasser (%-Angaben) (01038) 72 Milligramm; Hopfenzapfen, TE mit Ethanol/Ethanol-Wasser (%-Angaben) (03869) 16 Milligramm; Passionsblumenkrauttrockenextrakt ' ((Ethanol/Ethanol-Wasser)) (01857) 60,9 Milligramm
zum Einnehmen
erloschen
2003-03-10
______________________________________________________________________________ VIVINOX DAY BERUHIGUNGSDRAGEES/Präp.-Nr. 348/ Zul.-Nr. 6803963.00.00/ 27.11.2008 Seite 1 von 7 Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben Gebrauchsinformation: Information für den Anwender VIVINOX® DAY BERUHIGUNGSDRAGEES 1 überzogene Tablette (Dragee) enthält 72 mg Trockenextrakt aus Baldrianwurzeln, 16 mg Trockenextrakt aus Hopfenzapfen und 60,9 mg Trockenextrakt aus Passionsblumenkraut. BITTE LESEN SIE DIE GESAMTE PACKUNGSBEILAGE SORGFÄLTIG DURCH, DENN SIE ENTHÄLT WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR SIE. DIESES ARZNEIMITTEL IST OHNE VERSCHREIBUNG ERHÄLTLICH. UM EINEN BESTMÖGLICHEN BEHANDLUNGSERFOLG ZU ERZIELEN, MÜSSEN VIVINOX® DAY BERUHIGUNGSDRAGEES JEDOCH VORSCHRIFTSMÄSSIG EINGENOMMEN WERDEN. - Bitte bewahren Sie die Packungsbeilage auf. Vielleicht möchten Sie diese später nochmals lesen. - Fragen Sie Ihren Apotheker, wenn Sie weitere Informationen oder einen Rat benötigen. - Wenn sich Ihre Symptome verschlimmern oder keine Besserung eintritt, müssen Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen. - Wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht in dieser Gebrauchsin- formation angegeben sind, informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker. Diese Packungsbeilage beinhaltet: 1. Was sind _Vivinox® Day Beruhigungsdragees _und wofür werden sie angewendet? 2. Was müssen Sie vor der Einnahme von _Vivinox® Day Beruhigungsdragees _ beachten? 3. Wie sind _Vivinox® Day Beruhigungsdragees _einzunehmen? 4. Welche Nebenwirkungen sind möglich? 5. Wie sind _Vivinox® Day Beruhigungsdragees_ aufzubewahren? 6. Weitere Informationen Lesen Sie das vollständige Dokument
WORTLAUT DER FÜR DIE FACHINFORMATION VORGESEHENEN ANGABEN FACHINFORMATION 1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS VIVINOX ® DAY BERUHIGUNGSDRAGEES 1 überzogene Tablette (Dragee) enthält 72 mg Trockenextrakt aus Baldrianwurzeln, 16 mg Trockenextrakt aus Hopfenzapfen und 60,9 mg Trockenextrakt aus Passionsblumenkraut. 2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG Wirkstoffe 1 überzogene Tablette (Dragee) enthält 72 mg Trockenextrakt aus Baldrianwurzeln (4–7:1), Auszugsmittel: Ethanol 40 % (v/v); 16 mg Trockenextrakt aus Hopfenzapfen (4–8:1), Auszugsmittel: Ethanol 40 % (v/v); 60,9 mg Trockenextrakt aus Passionsblumenkraut (5–7:1), Auszugsmittel: Ethanol 50 % (v/v). Sonstige Bestandteile Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1 3. DARREICHUNGSFORM Überzogene Tablette (Dragee) 4. KLINISCHE ANGABEN 4.1 ANWENDUNGSGEBIETE Unruhezustände und nervös bedingte Einschlafstörungen. 4.2 DOSIERUNG, ART UND DAUER DER ANWENDUNG Zur Behandlung von Unruhezuständen nehmen Erwachsene und Kinder über 12 Jahren 3-mal täglich 2 überzogene Tabletten (Dragees) ein. Zur Behandlung von nervös bedingten Einschlafstörungen nehmen Erwachsene und Kinder über 12 Jahre 1/2 bis 1 Stunde vor dem Schlafengehen 2 - 3 überzogene Tabletten (Dragees) ein. Überzogene Tabletten (Dragees) mit etwas Flüssigkeit einnehmen. Die Anwendungsdauer von Vivinox ® Day Beruhigungsdragees ist prinzipiell nicht begrenzt. In der Gebrauchsinformation wird der Patient darauf hingewiesen, dass bei Anhalten der VIVINOX DAY BERUHIGUNGSDRAGEES – GI /Präp.-Nr. 348/Zul.-Nr. 6803963.00.00/ 10.03.2008 Lesen Sie das vollständige Dokument