Ethephon Classik Wasserlösliches Konzentrat

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Herunterladen Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Wirkstoff:

480 g/l Ethephon

Verfügbar ab:

Société Financière de Pontarlier

Darreichungsform:

Wasserlösliches Konzentrat

Zusammensetzung:

480 g/l Ethephon

Klasse:

Gesundheitsschädlich

Therapiegruppe:

Wachstumsregler

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
ETHEPHON CLASSIK
Zulassungsnummer
006967-64
Zulassungsinhaber
Société Financière de Pontarlier
Weitere Vertriebsfirmen
Société Financière de Pontarlier
Zulassungsende
31.07.19
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Wirkstoffgehalt
480 g/l Ethephon
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 37/38 : Reizt die Atmungsorgane und die Haut
R 52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkung haben.
R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen
R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe
und Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete
Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben)
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen
relevanter Raubmilben und Spinnen
eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unn
                                
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