Страна: Австрия
Език: немски
Източник: Ecolab
ECOLAB DEUTSCHLAND GMBH
KLERREVEAL YELLOW UV GLOW POWDER SICHERHEITSDATENBLATT PRODUKTNAME KLERREVEAL YELLOW UV GLOW POWDER GEMÄSS VERORDNUNG (EG) NR. 1907/2006 (REACH), ANHANG II (453/2010) - EUROPA : 1.1 PRODUKTIDENTIFIKATOR 1.3 EINZELHEITEN ZUM LIEFERANTEN, DER DAS SICHERHEITSDATENBLATT BEREITSTELLT 1.2 RELEVANTE IDENTIFIZIERTE VERWENDUNGEN DES STOFFS ODER GEMISCHS UND VERWENDUNGEN, VON DENEN ABGERATEN WIRD IDENTIFIZIERTE VERWENDUNGEN ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS PRODUKTCODE : VERWENDUNGEN VON DENEN ABGERATEN WIRD 1.4 NOTRUFNUMMER NATIONALE BERATUNGSSTELLE/GIFTZENTRUM Zwischenprodukt. Keine bekannt. Ecolab GmbH Erdbergstrasse 29 A-1030 Wien Austria Tel +43 (0)1 7152550 0 Fax +43 (0)1 7152550 2850 office.vienna@ecolab.com : HERSTELLER/ HÄNDLER/ IMPORTEUR : TELEFONNUMMER 01 406 43 43 (Vergiftungsinformationszentrale) - Wien 114555E VERWENDUNG DES PRODUKTS : Farbstoff. DAS PRODUKT IST FÜR DIE PROFESSIONELLE ANWENDUNG BESTIMMT HERSTELLER/ HÄNDLER/ IMPORTEUR : TELEFONNUMMER Ecolab Deutschland GmbH +49 (0) 211 98 93 700 (24/7) VERSION : 1 EINSTUFUNG Nicht eingestuft. : : ANDERE GEFAHREN, DIE ZU KEINER EINSTUFUNG FÜHREN Das Handhaben bzw. die Verarbeitung dieses Materials kann Staub erzeugen, der eine mechanische Reizung der Augen, der Haut, der Nase und des Rachens bewirken kann. Feinstaubwolken können mit Luft explosive Gemische bilden. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN 2.1 EINSTUFUNG DES STOFFS ODER GEMISCHS PRODUKTDEFINITION : Gemisch Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- oder H Sätze EINSTUFUNG GEMÄSS DER EG-RICHTLINIE 1999/45/EG [DPD] Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. 2.2 KENNZEICHNUNGSELEMENTE S-SÄTZE Nicht anwendbar. Dieses Produkt ist gemäss EU-Gesetzgebung nicht eingestuft. R-SÄTZE : : 2.3 SONSTIGE GEFAHREN AUSGABEDATUM/ÜBERARBEITUNGSDATUM : _1/11_ 24 Januar 2012 _KLERREVEAL Прочетете целия документ