CLEMATIS Kapselsuspension

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Herunterladen Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Wirkstoff:

360 g/l Clomazone

Verfügbar ab:

Albaugh UK Limited

Darreichungsform:

Kapselsuspension

Zusammensetzung:

360 g/l Clomazone

Klasse:

Gesundheitsschädlich

Therapiegruppe:

Herbizid

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
CLEMATIS
Zulassungsnummer
007777-61
Zulassungsinhaber
Albaugh UK Limited
Weitere Vertriebsfirmen
Albaugh UK Limited
Zulassungsende
31.10.19
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
360 g/l Clomazone
Formulierung
Kapselsuspension
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
R 52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkung haben.
R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NT127: Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr
abends und 9 Uhr morgens
erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20°C
Lufttemperatur vorhergesagt sind. Wenn
Tageshöchsttemperaturen von über 25°C vorhergesagt sind, darf das
Mittel nicht angewendet werden.
NT149: Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat nach der
Anwendung wöchentlich in
einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob
Aufhellungen an Pflanzen auftreten.
Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und der
Zulassungsinhaberin zu melden.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW263: Das
                                
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