Ventipulmin

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
28-07-2022

Wirkstoff:

Clenbuterolhydrochlorid

Verfügbar ab:

Boehringer Ingelheim Vetmedica Gesellschaft mit beschränkter Haftung (3136680)

ATC-Code:

QR03CC13

INN (Internationale Bezeichnung):

Clenbuterol hydrochloride

Darreichungsform:

Gel

Zusammensetzung:

Clenbuterolhydrochlorid (12390) 2,5 Milligramm

Therapiegruppe:

Pferd

Berechtigungsstatus:

verlängert

Berechtigungsdatum:

1985-11-11

Fachinformation

                                Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des
Tierarzneimittels
(Summary of Product Characteristics)
1. Bezeichnung des Tierarzneimittels:
Ventipulmin 25 µg/ml
Gel zum Eingeben für Pferde
2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung:
In 1 ml Gel sind enthalten:
_Wirkstoff(e):_
Clenbuterolhydrochlorid
0,025 mg
_Sonstige Bestandteile:_
Methyl-4-hydroxybenzoat
1,800 mg
Propyl-4-hydroxybenzoat
0,200 mg
Eine vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie
unter Abschnitt 6.1
3. Darreichungsform:
Klares, farbloses Gel zum Eingeben
4. Klinische Angaben:
4.1 Zieltierart(en):
Pferd
4.2 Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart(en):
Atemwegserkrankungen, die mit Bronchospasmen einhergehen, wie subakute
und chronische
Bronchitis und Bronchiolitis, chronisch-obstruktive Lungenerkrankung
(COPD), unterstützend bei akuter
Bronchitis und Bronchopneumonie.
Hinweis:
Ventipulmin darf nur bei Equiden zur Behandlung von
Atemwegserkrankungen angewendet werden. Bei
Equiden, die zur Schlachtung vorgesehen sind, ist ein Abgabebeleg
gemäß § 13 Abs. 1 der Verordnung
über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) auszustellen.
4.3 Gegenanzeigen:
Hyperthyreose. Tachykarde Herzrhythmusstörungen. Tragende Stuten, 1
bis 2 Tage vor dem errechneten
Geburtstermin bzw. bei Anzeichen der nahenden Geburt.
Säugende Stuten in den ersten Lebenswochen des Fohlens. Nicht bei
Stuten anwenden, deren Milch für
den menschlichen Verzehr vorgesehen ist.
Nicht bei Equiden anwenden, die zu Mastzwecken gehalten werden.
Eine Umwidmung des Arzneimittels gemäß §56a Abs. 2 AMG für andere
lebensmittelliefernde Tiere ist
ausgeschlossen, ausgenommen hiervon sind andere Equiden, sofern sie
nicht zur Mast bestimmt sind.
4.4 Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart:
Keine
4.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung:
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren: Keine
Angaben
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender: Personen mit
bekannter Überempfindlichkeit
gegenüber dem Wirkstoff sollten 
                                
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