Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
401,6 g/l Bromoxynil (493,5 g/l Butyrat + (Octanoat + Phenol als Kristallisationshemmer))
Nufarm Deutschland GmbH
Suspensionskonzentrat
401,6 g/l Bromoxynil (493,5 g/l Butyrat + (Octanoat + Phenol als Kristallisationshemmer))
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Herbizid
HANDELSBEZEICHNUNG XINCA Zulassungsnummer 006338-00 Zulassungsinhaber Nufarm Deutschland GmbH Weitere Vertriebsfirmen Zulassungsende 31.12.20 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 401,6 g/l Bromoxynil (493,5 g/l Butyrat + (Octanoat + Phenol als Kristallisationshemmer)) Formulierung Suspensionskonzentrat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Enthält Bromoxynil Octansäureester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Bromoxynil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Bromoxynil-Butyrat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fis Lesen Sie das vollständige Dokument