Xinca Suspensionskonzentrat

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Wirkstoff:

401,6 g/l Bromoxynil (493,5 g/l Butyrat + (Octanoat + Phenol als Kristallisationshemmer))

Verfügbar ab:

Nufarm Deutschland GmbH

Darreichungsform:

Suspensionskonzentrat

Zusammensetzung:

401,6 g/l Bromoxynil (493,5 g/l Butyrat + (Octanoat + Phenol als Kristallisationshemmer))

Klasse:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Therapiegruppe:

Herbizid

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
XINCA
Zulassungsnummer
006338-00
Zulassungsinhaber
Nufarm Deutschland GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.20
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
401,6 g/l Bromoxynil (493,5 g/l Butyrat + (Octanoat + Phenol als
Kristallisationshemmer))
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält Bromoxynil Octansäureester. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Enthält Bromoxynil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Enthält Bromoxynil-Butyrat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fis
                                
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