Zeagran ultimate Suspoemulsion

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Kaufe es jetzt

Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Wirkstoff:

100 g/l Bromoxynil (143,1 g/l Oktanoat/Heptanoat); 250 g/l Terbuthylazin

Verfügbar ab:

Nufarm Deutschland GmbH

Darreichungsform:

Suspoemulsion

Zusammensetzung:

100 g/l Bromoxynil (143,1 g/l Oktanoat/Heptanoat); 250 g/l Terbuthylazin

Klasse:

Gesundheitsschädlich

Therapiegruppe:

Herbizid

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
ZEAGRAN ULTIMATE
Zulassungsnummer
006176-00
Zulassungsinhaber
Nufarm Deutschland GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.18
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
100 g/l Bromoxynil (143,1 g/l Oktanoat/Heptanoat)
250 g/l Terbuthylazin
Formulierung
Suspoemulsion
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 48/22 : Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden
bei längerer Exposition durch
Verschlucken
R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
Enthält Bromoxynil Octansäureester. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Enthält Bromoxynil-heptansäureester. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter
Nutzorganismen eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel 
                                
                                Lesen Sie das vollständige Dokument
                                
                            

Suchen Sie nach Benachrichtigungen zu diesem Produkt