Country: Austurríki
Tungumál: þýska
Heimild: AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit)
RABIESVIRUS, STAMM SAD B19, LEBEND
Ceva Sante Animale
QI07BD
RABIESVIRUS, STAMM SAD B19, LEBEND
40 x 20 Köder (Kunststoffbehältnis aus Prophylen-Tiefziehfolie + Aluminiumabdeckfolie), Laufzeit: 24 Monate,4 x 200 Köder (Kunst
Arzneimittel zur einmaligen Abgabe auf aerztliche Verschreibung
Abgabe durch eine (öffentliche) Apotheke; Abgabe und Anwendung nur nach behördlicher Genehmigung bzw. Anordnung
1992-03-09
1 GEBRAUCHSINFORMATION FUCHSORAL Tollwut-Lebendimpfstoff, Suspension zur oralen Anwendung für wildlebende Füchse 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS Zulassungsinhaber: Ceva Santé Animale 10 av. de La Ballastière 33500 Libourne Frankreich Hersteller, der für die Chargenfreigabe verantwortlich ist: IDT Biologika GmbH Am Pharmapark 06861 Dessau-Roßlau Deutschland 2. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS FUCHSORAL Tollwut-Lebendimpfstoff, Suspension zur oralen Anwendung für wildlebende Füchse 3. WIRKSTOFF(E) UND SONSTIGE BESTANDTEILE 1 Impfdosis (1,5 ml) ist in einem Köder eingeschlossen und enthält: Attenuiertes lebendes Tollwutimpfvirus Stamm SAD B19 - mindestens 1,5 x 10 6,0 FFU* (*: Focus Forming Units) Wirtssystem: Hamsterzelllinie Der quaderförmige, dunkelbraune Köder besteht aus einer Mischung aus Fischmehl und nichttierischen Bestandteilen. Jeder Köder enthält 150 mg Tetrazyklin-HCl als Marker. Der Köder enthält im Inneren die Impfstoffsuspension in einem durchsichtigen PVC- Kunststoffblister mit Aluminiumfolie. Aussehen des Impfstoffes: gefroren: milchig, gelblich-weiß aufgetaut, flüssig: rosa bis rötliche Suspension: 4. ANWENDUNGSGEBIET Aktive Immunisierung wildlebender Füchse gegen Tollwut zur Verhinderung von Erkrankung und Mortalität unter Wildtieren auf Anordnung der zuständigen Behörde. Der Impfschutz ist spätestens einen Monat nach der Impfung voll ausgebildet und hält in der Regel mindestens 12 Monate an. 5. GEGENANZEIGEN Nicht bei Haustieren anwenden. 6. NEBENWIRKUNGEN Nicht bekannt 7. ZIELTIERART Wildlebende Füchse 2 8. DOSIERUNG FÜR JEDE TIERART, ART UND DAUER DER ANWENDUNG Die Anwendung erfolgt auf Anforderung der zuständigen Behörde. Zur Bekämpfung der Tollwut sind vorzugsweise zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, auf einem Territorium von mindestens 5000 km² Impfköder auszubringen. In Abhängigkeit von der epidemiologischen Situation und der nachgewiesenen Fuchsdichte soll die Auslagedichte zwischen 18 – 30 Impfköder / km² betragen. Die höhere Lestu allt skjalið
1 ANHANG I ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES TIERARZNEIMITTELS 2 1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS FUCHSORAL Tollwut-Lebendimpfstoff, Suspension zur oralen Anwendung für wildlebende Füchse 2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG 1 Impfdosis (1,5 ml) ist in einem Köder eingeschlossen und enthält: WIRKSTOFFE: Attenuiertes lebendes Tollwutimpfvirus, mind. 1,5 x 10 6,0 FFU * Stamm SAD B19 max. 1,5 x 10 7,4 FFU * (*: Focus Forming Units) Wirtssystem: Hamsterzelllinie HILFSSTOFFE Köder mit 150 mg Tetrazyklin-HCl als Marker SONSTIGE BESTANDTEILE Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1. 3. DARREICHUNGSFORM Wässrige Suspension zur oralen Anwendung über Auslage in einem Köder Impfstoff: gefroren: milchig, gelblich-weiß flüssig (aufgetaut): rosa bis rötliche Suspension Impfstoffkapsel: durchsichtiger PVC-Kunststoffblister mit Aluminiumfolie Köder: dunkelbraun, quarderförmig mit fischartigem Geruch 4. KLINISCHE ANGABEN 4.1 ZIELTIERART(EN) Wildlebende Füchse 4.2 ANWENDUNGSGEBIETE UNTER ANGABE DER ZIELTIERART(EN) Aktive Immunisierung wildlebender Füchse gegen Tollwut zur Verhinderung von Erkrankung und Mortalität unter Wildtieren auf Anordnung der zuständigen Behörde. Der Impfschutz ist spätestens einen Monat nach der Impfung ausgebildet und hält in der Regel mindestens 12 Monate an. 4.3 GEGENANZEIGEN Nicht bei Haustieren anwenden. 4.4 BESONDERE WARNHINWEISE FÜR JEDE ZIELTIERART Keine. 3 4.5 BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ANWENDUNG Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren Unter Witterungsbedingungen mit Dauerfrost sollte der Impfstoff nicht ausgelegt werden. Die Impfköder sollten unmittelbar nach dem Auftauen ausgelegt werden. Im Zeitraum von 14 Tagen nach der Auslage sollte keine Bejagung in den Wildgebieten stattfinden. Hunde und Katzen sind als Nahrungskonkurrenten in diesem Zeitraum von den Ködern fernzuhalten. Die Köder dürfen nicht in bewohnten Gebieten, auf Straßen oder in Wassergebieten verteilt werden. Besonde Lestu allt skjalið